Jugendschutz

 

 

  1. Niemand wird zu einer Aktion, Übung oder Trainingssequenz gezwungen.

  2. Körperliche und psychische Gesundheit der Kinder und Jugendlichen steht an erster Stelle, somit auch vor sportlichen Erfolgen.

  3. Wir verzichten auf sexistische, rassistische und gewalttätige Äußerungen und dulden solche auch nicht. Wir verhalten uns respektvoll gegenüber Mitspielern, Gegnern, Offiziellen und Zuschauern.

  4. Übungsleiter/Trainer sind nach Möglichkeit nie mit einem Kind oder Jugendlichen allein in einem geschlossenen Raum (Umkleide, Dusche, WC, etc.).

  5. Bei geplanten Einzeltrainings/Einzelübungsstunden wird versucht das “sechs-Augen-Prinzip“ einzuhalten oder die Erlaubnis von den Eltern eingeholt. Alle Türen werden stets offen gehalten.

  6. Umkleideräume werden nur nach Klopfen und Aufforderung von den Übungsleitern/Trainern betreten. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Kinder/Jugendlichen.

  7. Übungsleiter/Trainer sollen einzelne Kinder/Jugendliche nicht bevorzugen. Alle sind gleich zu behandeln.

  8. Einzelne Kinder und Jugendliche werden nicht in den Privatbereich des Übungsleiter/Trainers mitgenommen (Wohnung, Haus, Garten, Boot, Hütte, etc.). Für Ausnahmen muss das Einverständnis der Eltern eingeholt werden.

  9. Übungsleiter/Trainer teilen mit den Kindern/Jugendlichen keine Geheimnisse. Alle Absprachen können öffentlich gemacht werden.

  10. Körperliche Kontakte (z.B. in den Arm nehmen, um zu Trösten oder Mut zu machen) müssen von den Kindern/Jugendlichen erwünscht und gewollt sein, und dürfen das pädagogisch sinnvolle Maß nicht überschreiten.

  11. Notwendige Körperberührungen, z.B. für sportspezifische Hilfestellungen setzen das Einverständnis des Kindes/Jugendlichen voraus (d.h. der Übungsleiter/Trainer erklärt zuvor dem Kind/Jugendlichen das Vorgehen und holt somit sein Einverständnis dafür ein).

  12. Bei allen Kontakten mit Kindern und Jugendlichen werden die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (Alkohol, Rauchen, Filme,…) eingehalten.

  13. Wird von einem der Punkte dieser Schutzvereinbarungen aus wohlüberlegten Gründen abgewichen, ist dies mit dem Vorstand des Vereins abzusprechen. Dabei werden die Gründe offen angesprochen.

  14. Es wird nichts unter den Teppich gekehrt und vertuscht. In Verdachtsfällen wird der Vorstand informiert und professionelle Hilfe hinzugezogen.

 

Wir danken dem SV Rindelbach für die Erlaubnis zur Verwendung seines Konzepts!